Schulvorstand

Seit 2007 gibt es an allen Schulen in Niedersachsen Schulvorstände – so auch an der IGS Aurich.
Der Schulvorstand ist das wichtigste Beschlussorgan an der Schule.

An unserer Schule besteht der Schulvorstand aus 16 Personen:

8 Lehrkräfte, von denen einer der Schulleiter als Vorsitzender ist
4 Vertreter der Elternschaft und
4 Vertreter der Schülerschaft.

Die Vertreter im Schulvorstand an der IGS Aurich sind in der aktuellen Wahlperiode folgende Personen:

Lehrkräfte:

Dr. Dorothee Göckel

Malte Ackerstaff

Traute Ahrends

Frerich Max

Hartwig Oldenettel

Sebastian Scheibling

Silke Steimer

Wilfried Wiemer

Eltern:

Katja Heise

Sandra Klöpper

Uda Krull

Holger König

Claudia Oltrop

Thomas Wulf

Schülerschaft:

Lynn Boerma

Berm Hamo

Melina Neu

Aldit Rasol

Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über:

  • die Inanspruchnahme der den Schulen eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiters,
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23 NSchG),
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1 NSchG),
  • die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2 NSchG),
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften,
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107 NSchG),
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22 NSchG) sowie
  • Grundsätze für
  1. die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
  2. die Durchführung von Projektwochen,
  3. die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
  4. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.
Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen,
so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.