Vorlesewettbewerb im sechsten Jahrgang

(TG) Dezember 2020, Corona-Lockdown-Light: Obstwiese Oberstufengebäude, anwesende Personen: Rolf Runge und Tanja Gawlich.
Besondere Umstände erfordern besondere Bedingungen bei der Umsetzung für das noch ausstehende Teil des Abschiedsgeschenkes der Kolleginnen und Kollegen für den im Sommer pensionierten Oberstufenkoordinator Alfons Heuermann, einen Apfelbaum pflanzen. Während seiner 38 Jahre im Schuldienst...
(Linda Hoffmeyer)
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt,
erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier,
(Marvin Degner/Jasper Adden) In den vergangenen Monaten kam es bei der IGS Aurich insgesamt dreimal zu einem Feueralarm, wobei sich allesamt als Fehlalarm herausstellten. Verantwortlich für das jeweilige Auslösen des Feueralarms waren Schüler der IGS, die einen Handfeuermelder von der Wand rissen bzw. einen Notfallknopf betätigten. Die
(Linda Hoffmeyer) Laternen, singende Kinder und am Ende als Sieger hervorgehen, der mehr ergattert hat als seine/ihre Freunde. All das gehörte jedes Jahr am 10.November mit dazu. Dieses Jahr ist aufgrund der Corona-Pandemie vieles anders. Martini wird dieses Jahr nur eingeschränkt möglich sein.
Deshalb hat sich die Schülervertretung eine Aktion überlegt, wie man dieses Jahr Martini trotzdem schön gestalten könnte.
Seit 1973 hat die IGS Aurich einen Sponsor, der weniger von sich reden macht. Er bleibt eher im Hintergrund: Der Förderkreis der IGS Aurich e.V..
Unser Auftrag ist es, die Schülerinnen und Schüler bei vielerlei Projekten finanziell zu unterstützen. Wir fördern z.B. Schul-, Jahrgangs- oder Klassenfahrten, die Bläserklasse, Sportveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften oder Austauschprogramme.
Auch Vorschläge zur Gestaltung und Ausstattung der Schule und der Freizeitbereiche (innen wie außen) nehmen wir gerne entgegen.
Nur Mitglieder können Anträge für eine finanzielle Unterstützung an den Förderkreis stellen.
Darum lohnt es sich, im Sinne aller Schülerinnen und Schüler, dem Förderkreis der IGS Aurich e.V. beizutreten, damit es heißt:
"Unsere Schule ist cool"
Wir freuen uns auf Ihre Mitgliedschaft (pro Kalenderjahr 10 Euro, gerne auch freiwillig mehr) und über jede tatkräftige Hand.
Es gibt keine Anwesenheits- oder Mitwirkungspflicht. Alles soll freiwillig sein zu Gunsten unserer Schülerschaft und einer schönen Schulzeit.
Die Mitgliederversammlungen dienen dazu, informiert zu sein über die Tätigkeit Ihres Förderkreises der IGS Aurich e.V.!
Wir freuen uns über Ihr reges Interesse und Erscheinen!
Vielen Dank!
Downloads:
Satzung des Förderkreis der IGS Aurich e.V.
von links nach rechts: Kristina Schwerin, Thorsten Quest, Anja Harms, Kerstin Marwede, Julia Haupt, Julia Schunack
Der Vorstand:
1. Vorsitzende - Anja Harms (Mutter) Tel.: 04941-997040
2. Vorsitzende - Kerstin Marwede (Lehrerin) Tel.: 04941-974067
Kassenwart - Thorsten Quest (Freund der IGS)
Schriftführer - Julia Schunack (Lehrerin)
Beisitzerin - Kristina Schwerin (Mutter)
Beisitzerin - Cathrin Dieken (Mutter)
Besitzerin - Julia Haupt (Mutter)
(Stand: 29.10. 2024)
(Lara Tüxen, CL und UK) In diesem Jahr ist alles anders. Schon zwei Wochen vor den offiziellen Osterferien dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht mehr in die Schule kommen. Das hat die Landesregierung aufgrund des grassierenden Corona-Viruses angeordnet. Dessen Ausbreitung soll verzögert werden.
Die Schulleitungsmitglieder halten in ihren Büros die Stellung und in den Jahrgängen warten einzelne Lehrkräfte...
(KK) Während einer feinen Vernissage mit Familienangehörigen, Freunden und Gästen wurde die Ausstellung des Kunst Profilkurses Jg. 13 in der Buchhandlung am Wall eröffnet.
Während der Projekttage entstanden unter Begleitung des Musikers und Künstlers Christian Wolff neun großformatige informelle Gemälde. Die fotografische Dokumentation der malerischen Prozesse ist unter dem Titel „Farbexplosionen“
Hier die Meldung des Ministeriums in Kopie:
An öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen findet ab dem kommenden Montag (16.03.2020) kein Unterricht statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18.04.2020 gelten. Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15.04.2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden. Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18.04.2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium an Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat über die Niedersächsische Landesschulbehörde die Maßnahmen an die rund 3.000 Schulen in Niedersachsen kommuniziert. Zudem werden die örtlichen Jugendhilfeträger, die Kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, das Katholische Büro Niedersachsen, die Konföderation ev. Kirchen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen informiert.
„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“
Die Betriebsuntersagung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege hat keinen Einfluss auf Finanzhilfezahlungen.
Für die Schulen bedeutet die Maßnahme, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.
Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort.
Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in Sondererlassen informiert. „Keiner Schülerin und keinem Schüler wird ein Nachteil entstehen. Wir stellen uns so auf, dass unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Diese Szenarien sehen vor, dass Maßnahmen für den Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, einzelner Schulen bis hin zu allen Schulen in Niedersachsen berücksichtigt werden. Dabei werden je nach Szenario auch einzelne Prüfungstermine verschoben. Selbstverständlich werden Lösungen gefunden, die jedem Prüfling die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ermöglichen.“
Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.
Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter den vier Hotlines der Regionalabteilungen sowie per Mail bereit:
Regionalabteilung Braunschweig
0531 484-3333
Regionalabteilung Hannover
0511 106-6000
Regionalabteilung Lüneburg
04131 15-2222
Regionalabteilung Osnabrück
0541 77046-444